
Im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung beauftragt der/die Richter(in) unser Unternehmen mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses Gutachten beantwortet dabei die durch den/die Richter(in) gestellte Fachfragen, die er/sie im sogenannten Beweisbeschluss, einem Bestandteil der Prozessakte, formuliert hat.
Die durch den Sachverständigen beantworteten Fachfragen, welche auch für einen Laienverständlich dargelegt sein sollen, dienen dem/der Richter(in) dazu, umfassende Informationen über technisch komplexe Sachverhalte zu erhalten.
Da sich ein Sachverhalt durch z.B. einen Wasserschaden (Leitungswasserschaden oder Wassereintrag von außen) ändern kann, muss der Sachverhalt möglichst zeitnah dokumentiert werden. Auf Antrag des Gerichtes kann hier eine Beweissicherung beauftragt werden. In der Regel wird hier durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IST-Zustand in einem Gutachten dokumentatorisch dargelegt, welches dem eigentlichen Prozess vorausgeht.